Mehrwertsteuerpflicht und Fiskalvertretung in der Schweiz

Falls Sie als ausländisches Unternehmen in der Schweiz Umsätze erzielen, können Sie dadurch mehrwertsteuerpflichtig werden. Ist dies der Fall, verlangt der Schweizer Gesetzgeber eine Fiskalvertretung in der Schweiz. Hierbei gewährt ein in der Schweiz niedergelassener Stellvertreter das Domizil für das jeweilige Unternehmen.

 

Eine korrekte Anmeldung der Fiskalvertretung sowie der Mehrwertsteuer (MWST) ist von grosser Bedeutung, um Schwierigkeiten mit dem Fiskus zu umgehen. Zudem werden der gesamte Anmeldungsprozess und die Einfuhr der Waren aus dem Ausland deutlich beschleunigt. Um diese Vorteile geniessen zu können, ist eine Fiskalvertretung notwendig, die wir Ihnen bieten. Sie können dabei auf unsere Fachkenntnis zurückgreifen und frei entscheiden, wie umfangreich wir Sie bei dieser komplexen Thematik unterstützen dürfen. Die Kamber Treuhand AG kann Sie in  folgenden Aufgaben unterstützen:

 

  • Prüfung ob die MWST-Pflicht besteht
  • Abklärungen bei Spezialfällen
  • Beantragung der notwendigen Dokumente
  • Gewährung des Domizils
  • Erstellung der MWST-Abrechnungen
  • Dokumentation des Abrechnungsprozesses
  • Erstellung der Rückforderung, bezahlter Vorsteuern