MWST-Sätze ab 1. Januar 2018

Medienmitteilung der Eidg. Steuerverwaltung vom 25.09.2017

 

 

Mehrwertsteuer-Sätze sinken ab dem 01.01.2018

Am Sonntag, 24. September 2017, haben die Schweizer Stimmberechtigten die Vorlage «Altersvorsorge 2020» an der Urne abgelehnt. Deswegen sinken die MWST-Sätze ab dem 1. Januar 2018.

 

Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV durch die MWST um 0,4 MWST-Prozentpunkte aus. Gleichzeitig erhöhen sich per 1. Januar 2018 die MWST-Sätze um 0,1 Prozentpunkte aufgrund der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI). Aus diesem Grund, verändern sich die MWST-Sätze ab 1. Januar 2018 wie folgt:

Normalsatz Sondersatz Reduzierter Satz
Aktuelle Steuersätze  8.0 %  3.8 %  2.5 %
– Auslaufende IV-Zusatzfinanzierung 31.12.2017  -0.4 %  -0.2 %  -0.1 %
+ Steuererhöhung FABI 01.01.2018-31.12.2030  0.1 %  0.1 %  0.1 %
Neue Steuersätze ab 01.01.2018  7.7 %  3.7 %  2.5 %

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Reduzierte Saldosteuersätze ab 1. Januar 2018

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten (SSS-Verordnung) ebenfalls angepasst .
Acht von zehn Sätzen fallen tiefer aus:
1.3=>1.2 / 2.1=>2.0 / 2.9=>2.8 / 3.7=>3.5 / 4.4=>4.3 / 5.2=>5.1 / 6.1=>5.9 / 6.7=>6.5