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Die Aktiengesellschaften, GmbH's und Genossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, eine Revisionsstelle zu ernennen und sie mit der Prüfung der Jahresrechnung zu beauftragen.
Wir überprüfen die Buchführung, die Jahresrechnung und nehmen Stellung zum Antrag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Bilanzgewinnes, im Sinn der statutarischen, bzw. den gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechtes (OR).
Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
Revisionsprüfung als gesetzliche oder statutarische Revisionsstelle
Pflichtprüfungen gemäss Obligationenrecht
Revisionsprüfung von Gründerberichten bei Sacheinlagegründungen
Revisionsprüfung von allgemeinen Abschlüssen
Vorbereitung und Umsetzung von Opting-Out-Beschlüssen
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