Revision
/ Wirtschaftsprüfung
Die Aktiengesellschaft und Genossenschaften sind gesetzlich verpflichtet,
eine Revisionsstelle zu benennen und sie mit der Prüfung der
Jahresrechnung zu beauftragen. Bei GmbH-Firmen kann eine unabhängige
Revisions- oder Kontrollstelle sinnvoll sein, daher wird in vielen
Fällen dieses Prüfungsorgan in den Statuten vorgeschrieben.
Wir überprüfen die Buchführung, die Jahresrechnung
und nehmen Stellung zum Antrag des Verwaltungsrates über die
Verwendung des Bilanzgewinnes, im Sinn der statutarischen, bzw.
den gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechtes (OR). Wir
unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
Revisionsprüfung als gesetzliche Revisionsstelle
bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften
Revisionsprüfung als statutarische Revisionsstelle bei
GmbH's
Pflichtprüfungen gemäss Obligationenrecht
Revisionsprüfung von Gründerberichten bei Sacheinlagen
bei AG-Gründungen
Revisionsprüfungen von allgemeinen Abschlüssen
|