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Revision / Wirtschaftsprüfung


Die Aktiengesellschaft und Genossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, eine Revisionsstelle zu benennen und sie mit der Prüfung der Jahresrechnung zu beauftragen. Bei GmbH-Firmen kann eine unabhängige Revisions- oder Kontrollstelle sinnvoll sein, daher wird in vielen Fällen dieses Prüfungsorgan in den Statuten vorgeschrieben.
Wir überprüfen die Buchführung, die Jahresrechnung und nehmen Stellung zum Antrag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Bilanzgewinnes, im Sinn der statutarischen, bzw. den gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechtes (OR).
Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:

  • Revisionsprüfung als gesetzliche Revisionsstelle bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften

  • Revisionsprüfung als statutarische Revisionsstelle bei GmbH's

  • Pflichtprüfungen gemäss Obligationenrecht

  • Revisionsprüfung von Gründerberichten bei Sacheinlagen bei AG-Gründungen

  • Revisionsprüfungen von allgemeinen Abschlüssen
  • Ein Herr überwacht seine Diener so unmerklich,
    wie man den Socken im Stiefel spürt.
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